Im Wesentlichen gibt es in Argentinien mehrere Gesellschaftsformen, die den in Europa bestehenden sehr ähneln. Allerdings gibt es auch Unterschiede zwischen dem argentinischen und dem österreichischen Gesellschaftsrecht, besonders was die Frage der Haftung oder des Stammkapitals angeht. Vor dem Start der Geschäftstätigkeit in dem neuen Land, sollte man sich bei den jeweiligen Wirtschaftskammern oder bei darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien über alle erforderlichen Details informieren. Die meisten ausländischen Unternehmer entscheiden sich für die Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei der Namensgebung der neu gegründeten Gesellschaft ist man in Argentinien relativ frei und es kann sowohl ein spanischer als auch ein ausländischer Name gewählt werden. Aufpassen muss man jedoch bei Namenszusätzen wie „Argentinia“ oder „de Argentinia“, da diese besonderen Bedingungen unterliegen. Es wird empfohlen, schon vor der eigentlichen Gründung der Gesellschaft, den Namen im argentinischen Firmenregister reservieren zu lassen.
Sämtliche für die Firmengründung notwendigen Dokumente müssen notariell beglaubigt in das Spanische übersetzt werden. Stammen die Dokumente aus Österreich, wird auch eine Apostille auf den Dokumenten benötigt. Selbstverständlich sind beglaubigte Übersetzungen ins Spanische kein Problem für uns. Wir arbeiten mit professionellen Übersetzern zusammen, die im Land der Zielsprache leben und garantieren Ihnen so punktgenaue Übersetzungen auf höchstem Niveau. Wir beraten Sie zu Argentinien gerne telefonisch und per E-Mail.
Instant quotationWem der Kompletteinstieg als neue Firma in Argentinien zu gewagt und zu kompliziert ist, kann den Markt testen, indem er zuerst in eine argentinische Gesellschaft investiert oder eine unselbstständige Zweigniederlassung aufbaut. Bei der Gründung einer unselbstständigen Zweigniederlassung wird die ausländische Hauptgesellschaft genau geprüft. Es müssen umfangreiche Unterlagen vorgelegt werden, die manchmal auch jährlich erneuert werden müssen. Dies bedeutet einen beträchtlichen organisatorischen, aber auch finanziellen Aufwand, da alle Unterlagen notariell beglaubigt in das Spanische übersetzt werden müssen.
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