Spanien ist für viele Menschen das Land, in dem sie ihre Geschäftsidee verwirklichen möchten. Dank der Europäischen Union ist die Geschäftsgründung in EU-Ländern unproblematisch. Dennoch gilt genauso wie in anderen Ländern, dass man sich vorher umfassend informiert, einen Businessplan erstellt und Marktforschung betrieben haben sollte, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt. Gerade in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Situation, sollte man überzeugt sein, sein Konzept erfolgreich umsetzen zu können und für den Extremfall Rücklagen zur Verfügung haben. Doch auch wenn man sich vorbereitet hat, kann es zu Problemen kommen. Diese tauchen nicht zuletzt bei der Kommunikation mit Partnern und Kunden auf. Ein Vertrag, der nicht oder falsch übersetzt einer Behörde vorgelegt wird oder das Dokument, das nicht beglaubigt übersetzt wurde – überall lauern Gründe für die Verzögerung Ihrer Firmengründung. Damit Sie sicher und termingerecht starten können, übersetzen unsere muttersprachlichen Übersetzer Ihre Texte in und aus über 150 Sprachen und dies aus allen Fachbereichen. Wir beweisen Ihnen gerne unser Können. Senden Sie uns dazu einfach den zu übersetzenden Text per E-Mail oder über das Angebotsformular auf der rechten Seite zu. Wir freuen uns außerdem über Ihren Anruf.
Will man mit der Gründung starten, sollte man sich zunächst bei der Ausländerbehörde der Nationalpolizei eine N.I.E Nummer besorgen. Mit dieser Identifikationsnummer kann man sich in Spanien ein Auto kaufen oder eine Wohnung mieten. Auch über das gewünschte Geschäftsmodell sollte man sich bereits Gedanken gemacht haben. Ohne Notar kann man beispielsweise eine „Autónomo“, was einem Einzelunternehmen entspricht, gründen. Hierbei haftet der Gründer mit dem gesamten Privatbesitz. Für eine GmbH, auf Spanisch „Sociedad de responsabilidad limitada“, sind ein Mindestkapital von 3.006,00 Euro und eine notarielle Beglaubigung notwendig. Der Anmeldungsprozess kann mehrere Wochen dauern, außer man entscheidet sich für die Expressvariante. Wählt man eine Rechtsform, bei der das Unternehmen eine juristische Person ist, muss man sich außerdem ins „Registro Mercantil“ eintragen lassen. Dieses entspricht dem österreichischen Handelsregister. Ist die Formwahl getroffen, steht die Anmeldung beim spanischen Finanzamt an, um eine Steueridentifikationsnummer (CIF) zu erhalten. Mit einem elektronischen Zertifikat kann diese sogar online erfolgen.
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