Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Form der Übersetzung, bei der der Übersetzer durch seinen Stempel und seine Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Damit gilt die Übersetzung als ein offizielles Dokument.

Der Übersetzer muss dazu an einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht vereidigt worden sein. Aus rechtlichen Gründen darf er nur seine eigene Übersetzung beglaubigen, das Beglaubigen fremder Übersetzungen oder vorab angefertigter Vorlagen ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und muss im Einzelfall vorab geklärt werden.

Die Beglaubigung einer Übersetzung wird benötigt, wenn das Dokument bei einer Behörde (Standesamt, Schule, Arbeitsamt), einer Botschaft oder einer anderen öffentlichen Stelle vorgelegt werden muss. Dokumente, die sehr häufig beglaubigt übersetzt werden müssen, sind beispielsweise Geburtsurkunden, Führerscheine, Heiratsurkunden und Ausbildungsnachweise wie Zeugnisse oder Referenzschreiben vom Arbeitgeber.

Preisberechnung
Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung kann direkt vom Original angefertigt werden oder aber auch von einer Kopie oder einer eingescannten Version des Dokuments. In den letzten beiden Fällen werden der Ausdruck und die beglaubigte Übersetzung untrennbar aneinandergeheftet und können so problemlos bei den Behörden vorgelegt und anerkannt werden.

Auch ist eine beglaubigte Übersetzung in Auszügen möglich. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie von einem Gerichtsurteil nur eine bestimmte Passage benötigen, oder von einem Zeugnis nur eine Seite, so kann eine beglaubigte Übersetzung nur dieser Auszüge angefertigt werden. Auf der Übersetzung wird dann angemerkt, dass es sich um eine auszugsweise Übersetzung handelt.

Preisberechnung

Bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen, sollten Sie prüfen, ob auch eine Beglaubigung der auf dem Ausgangsdokument vorhandenen Unterschriften (beispielsweise des Standesbeamten oder der Schulbehörde) benötigt wird. Dies können Sie beispielsweise bei einem Notar oder der Botschaft des Ausstellungslandes vornehmen lassen, jedoch nicht in einem Übersetzungsbüro.

Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, dann empfiehlt es sich, direkt bei der Zielbehörde nachzufragen, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können.

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