Beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen international überbeglaubigt werden. Für viele Länder kann dies über das vereinfachte Apostilleverfahren geschehen. Wenn das Zielland nicht zu den Staaten gehört, die das Apostilleabkommen unterzeichnet haben, muss man das Dokument legalisieren lassen. In Deutschland werden Legalisationen meist von den Landgerichten und vom Auswärtigen Amt beziehungsweise Bundesverwaltungsamt vorgenommen.
Sie müssen diesen Behörden das Dokument selbst vorlegen, da wir dazu keine Befugnis haben. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne hinsichtlich der Legalisation Ihrer Dokumente.
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