Bitte nutzen Sie hierzu unseren Onlineshop unter www.übersetzungsbüro.de.
Die Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen sind immer unterschiedlich und variieren je nach Bundesland, Behörde und Zweck der Übersetzung. Daher können wir Ihnen leider keine rechtlich verbindliche Auskunft hierzu geben. Bitte fragen Sie immer Ihre zuständige Behörde, welche Art von Übersetzung Sie genau benötigen. Den Rest erledigen wir.
PreisberechnungLeider nicht. Die Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen sind immer unterschiedlich und variieren je nach Bundesland, Behörde und Zweck der Übersetzung. Bitte fragen Sie immer Ihre zuständige Behörde, welche Art von Übersetzung Sie genau benötigen. Den Rest erledigen wir.
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung immer in Papierform per Post. Die beglaubigte Übersetzung wird mit der Kopie Ihres Ausgangsdokumentes zusammengeheftet, gestempelt und unterschrieben.
PreisberechnungUnsere Übersetzer sind in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt. Innerhalb Deutschlands und Europas reicht dies in den meisten Fällen aus, damit die Übersetzung anerkannt wird. In manchen Fällen gibt es jedoch besondere Anforderungen. Es kann z. B. sein, dass der Übersetzer in einem bestimmten Bundesland vereidigt sein muss oder dass es besondere Bestimmungen im Zielland gibt. Bitte fragen Sie daher immer Ihre zuständige Behörde, welche Art von Übersetzung Sie genau benötigen.
Wir fertigen nur beglaubigte Übersetzungen an. Eine Beglaubigung Ihrer Dokumente ohne Übersetzung ist bei uns leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Behörde.
In den meisten Fällen reicht es aus, wenn uns eine Kopie Ihres Dokumentes als Foto oder Scan vorliegt. Auf der beglaubigten Übersetzung wird vermerkt, dass die Übersetzung von der Kopie angefertigt wurde. Bitte beachten Sie, dass diese Kopie immer vollständig sein muss.
In Einzelfällen kann es nötig sein, dass die Übersetzung vom Originaldokument angefertigt werden muss, z. B. wenn Sie im Anschluss eine Apostille benötigen. Bitte fragen Sie daher immer Ihre zuständige Behörde, welche Art von Übersetzung Sie genau benötigen.
Ja. Aufgrund der entstehenden Bearbeitungs- und Verwaltungskosten berechnen wir mindestens 75,98 EUR. Daher lohnt es sich, mehrere Dokumente gleichzeitig zu bestellen, falls dies in Ihrem Fall zutrifft.
Sie können zwischen folgenden Versandoptionen wählen: Standardversand per Post (3,48 EUR), Postversand mit Einschreiben und Sendungsverfolgung (6,96 EUR), Expressversand mit FedEx Overnight (71,92 EUR).
In jedem Fall versenden wir Ihre Dokumente in einem A4-Umschlag.
Die Bezahlung erfolgt per Vorauskasse über die folgenden Optionen: Kreditkarten VISA und MasterCard, Lastschrift, giropay, Sofortüberweisung.
Im Normalfall bekommen Sie von uns ein Exemplar der beglaubigten Übersetzung. Wenn Sie weitere Kopien benötigen, können Sie diese bei uns per EMail anfordern. Eine E-Mail mit Ihrer Auftragsnummer genügt.
Die zusätzlichen Gebühren hierzu berechnen sich wie folgt:
Pro weitere Kopie zu einem laufenden Auftrag (d. h. wir haben noch keine Rechnung für diese Übersetzung erstellt): 11,60 EUR
Nachträgliche Kopie zu einem bereits abgeschlossenen Auftrag (d. h. wir haben bereits eine Rechnung für diese Übersetzung erstellt): 23,20 EUR für die erste Kopie und 11,60 EUR für jede weitere Kopie
Im Normalfall senden wir Ihnen Ihre beglaubigte Übersetzung nur per Post. Auf Wunsch senden wir Ihnen jedoch gern vorab auch einen Scan Ihrer beglaubigten Übersetzung per EMail. Die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 5,80 EUR. Eine E-Mail mit Ihrer Auftragsnummer genügt.
Leider kann Ihnen nur Ihre zuständige Behörde Auskunft dazu geben. Wenn Sie eine Apostille benötigen, können Sie diese bei uns bestellen oder selbst beim Gericht oder Bundesverwaltungsamt beantragen.
Die Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen sind immer unterschiedlich und variieren je nach Bundesland, Behörde und Zweck der Übersetzung. Bei Apostillen wird es besonders kompliziert. Wir können eine Apostille auf die von uns angefertigte Übersetzung für Sie einholen, benötigen dazu jedoch die Antworten auf folgende Fragen:
Bitte fragen Sie zuerst Ihre zuständige Behörde, welche Anforderungen in Ihrem Fall gelten. Wenn Sie die obigen Fragen beantworten können, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Gut zu wissen:
Es ist nicht möglich, in Deutschland eine Apostille für eine Übersetzung ins Deutsche auszustellen. Apostillen auf Übersetzungen können nur zur Verwendung im Ausland ausgestellt werden. Ebenso können wir Apostillen nur für die Übersetzungen einholen, die wir selbst angefertigt haben.
Apostillen für Ihre deutschen Ausgangsdokumente erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Für Apostillen auf Dokumente aus dem Ausland fragen Sie bitte die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat.
Dies ist leider nicht möglich. Vereidigte Übersetzer dürfen keine Übersetzungen beglaubigen, die sie nicht selbst angefertigt haben.
In dem Fall, dass Sie einen bereits bezahlten Auftrag stornieren möchten, berechnen wir eine Aufwandspauschale von 58 EUR. Die Differenz zum bezahlten Betrag erstatten wir Ihnen per Überweisung auf Ihr Konto (bitte IBAN und BIC angeben).
Sollte der Auftrag unsererseits aus wichtigen Gründen storniert werden müssen, erhalten Sie selbstverständlich den vollen Betrag erstattet.
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