In der Immobilienbranche gibt es eine Menge Verträge. Da wäre zum einen der Mietvertrag für eine Immobilie, zum anderen der Kaufvertrag eines Grundstücks. Bei beiden Verträgen gilt zu beachten, dass sie im Vorfeld mit einem Notar besprochen werden sollten. Kauft man eine gebrauchte Immobilie, dann sind folgende Punkte vor allem zu beachten. Regelungen bei einer Sachbeschädigung, Haftungen bei Mängeln, Rechtsmängel. Ausserdem sollte der Rücktritt vom Kaufvertrag geregelt sein, sowie der Zeitpunkt des Einzuges und mögliche Konsequenzen, wenn der Einzugstermin nicht realisiert werden kann. Durch Verträge kann man sich in allen möglichen Punkten absichern. Dies trifft natürlich nur zu, wenn sie rechtlich Bestand haben. Gerade, wenn Sie in anderen Ländern Verträge für Immobilien abschliessen möchten, gilt besondere Vorsicht. Denn Verträge sollten nur von auf Recht spezialisierten, muttersprachlichen Übersetzern übersetzt werden. Zusätzlich müssen Sie die Terminologie der Immobilienbranche kennen. Wir arbeiten daher nur mit diesen Profis zusammen, um Ihnen punktgenaue Vertragsübersetzungen liefern zu können. Lassen Sie sich noch heute telefonisch oder per E-Mail von unseren kompetenten Projektmanagern beraten.
Kommt es zum Kauf, gibt es auch jede Menge rechtlicher Vorschriften zu beachten. Es sollte eine möglichst genaue Baubeschreibung dem Vertrag beigefügt werden, sodass der Käufer genau weiss, welchen Wert die Immobilie besitzt. Ausserdem muss ein genauer Zahlungsplan enthalten sein. Dies ist insbesondere bei einer Finanzierung der Immobilie sehr wichtig. Wenn es nicht rechtzeitig zu einer Fertigstellung der Immobilie kommen sollte, dann wird in der Regel eine Vertragsstrafe ausgehandelt. Des Weiteren muss es eine Regelung geben, wann der Bauträger auch von der Planung abweichen darf. Ausserdem sollte man wissen, dass die Zahlungen immer auf das Konto gehen müssen, das im Vertrag genannt wird. Im Kaufvertrag gibt es eine Teilungserklärung, welche genau studiert werden muss. Darin geht es um Sondernutzungsrechte an den Flächen und wie der Käufer bei einem Gemeinschaftseigentum belastet wird.
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